Versammlungsstätten

Kommunen

Fachpersonal

Bedauerlicherweise werden immer noch Fachbereichsleiter,

Abteilungsleiter oder Gruppenleiter vor die Aufgabe gestellt, eine

Veranstaltung gefährdungsmäßig einzustufen, obwohl diese

Mitarbeiter nicht qualifiziert wurden. Der Betreiber geht hierbei (oft

unwissentlich) ein hohes Risiko ein.

 

Hier sollte ein  Veranstaltungsmeister beraten, der vorab eine

Gefährdungsanalyse durchführt und zunächst Events fachlich

abcheckt, welche Dekoration eingebracht wird, in welcher Form

vorgegebene und genehmigte Bestuhlungsarten verändert werden

dürfen; ob zusätzliche Bühnenelemente errichtet werden oder ob

Security erforderlich ist usw.

Betreiber von Versammlungsstätten müssen für die Aufsicht von

Veranstaltungen sach- und fachkundiges Personal einsetzen. In der

Regel lassen Kommunen Hauswartinnen oder Hausmeister in einem

1-3tägigem Lehrgang qualifzieren, damit diese dann als "Aufsicht

führende Personen" (vorher: "Sachkundige Aufsichtspersonen")

Veranstaltungen mit geringfügiger Gefährdung begleiten können.

Nachschulungen Aufsicht führender

Personen

Laut Vorgabe der Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen gelten die

Personen als „Aufsicht führende Personen“, die durch entsprechende

Schulungen (Seminare) mit den speziellen Belangen eines

Bühnenbetriebes vertraut gemacht wurden und regelmäßig

unterwiesen werden. Der für die Sicherheit verantwortliche Betreiber

der Versammlungsstätte hat dafür Sorge zu tragen, dass das

eingesetzte Personal jährlich einmal gemäß BGI 810 nachgeschult wird.

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